§ 2 Z 3 BVergG 2006; § 108 Abs 1 Z 9 BVergG 2006; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006
Die Vollmacht für die Angebotslegung muss bei nicht firmenmäßiger Unterfertigung bis zum Ende der Angebotsfrist eingeräumt worden sein, sie muss aber nicht schon bei Angebotslegung vorgewiesen werden.
VwGH 15.12.2006, 2005/04/0091

