Zusammenfassung: Ausschreibungsunterlagen, die gemeinsam mit der Aufforderung zur Angebotslegung bereitgelegt wurden, müssen binnen 7 bzw 14 Tagen nach der Aufforderung zur Angebotslegung mit der Auftraggeberentscheidung angefochten werden.
Rechtsgrundlagen: § 322 Abs 2 Z 2 BVergG 2006; § 2 Z 16 BVergG 2006

