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Anfechtungsfrist betreffend die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen

VergaberechtKristina Hofer (Glosse)ZVB 2007/30ZVB 2007, 123 - 125 Heft 4 v. 1.4.2007

Zusammenfassung: Ausschreibungsunterlagen, die gemeinsam mit der Aufforderung zur Angebotslegung bereitgelegt wurden, müssen binnen 7 bzw 14 Tagen nach der Aufforderung zur Angebotslegung mit der Auftraggeberentscheidung angefochten werden.

Rechtsgrundlagen: § 322 Abs 2 Z 2 BVergG 2006; § 2 Z 16 BVergG 2006

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