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Nachweis der Vollmacht bei nicht firmenmäßiger Unterfertigung

VergaberechtMatthias Öhler (Glosse)ZVB 2007/31ZVB 2007, 125 - 127 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 2 Z 3 BVergG 2006; § 108 Abs 1 Z 9 BVergG 2006; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

Die Vollmacht für die Angebotslegung muss bei nicht firmenmäßiger Unterfertigung bis zum Ende der Angebotsfrist eingeräumt worden sein, sie muss aber nicht schon bei Angebotslegung vorgewiesen werden.

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