Zusammenfassung: Bei Unmöglichkeit der Zurechnung eines Nachprüfungs- und eines Provisorialantrags an eine Bietergemeinschaft ist eine Zurückweisung der Rechtsschutzanträge erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 14 BVergG 2006; § 178 UGB; § 907 Abs 15 UGB