§ 13 Abs 3 AVG
Der VfGH prüft, ob die irrtümlich fälschliche Parteibezeichnung in einem Nachprüfungsantrag einen verbesserbaren Mangel darstellt.
VfGH 27.11.2006, B 1084/06
§ 13 Abs 3 AVG
Der VfGH prüft, ob die irrtümlich fälschliche Parteibezeichnung in einem Nachprüfungsantrag einen verbesserbaren Mangel darstellt.
VfGH 27.11.2006, B 1084/06