§ 108 Abs 1 Z 9 BVergG 2006; § 1005 ABGB; § 54 Abs 1 UGB
Der Auftraggeber ist zur Überprüfung der Bevollmächtigung des, das Angebot unterzeichnenden Vertreters im Fall der fehlenden Ausweisung des Vertetungsrechts im Firmenbuch nur dann verpflichtet, wenn Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Bevollmächtigung bestehen.