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Rechtsprechung - Zum Ausscheidenstatbestand des § 68 Abs 1 Z 6 BVergG 2006 bei Vorliegen einer Ratenvereinbarung über Steuerrückstände

VergaberechtAlbert OppelZVB 2007/77ZVB 2007, 317 - 321 Heft 11 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Steuerrückstände können zwar das Fehlen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters indizieren; sofern aber eine Zahlungserleichterung iSd § 212 BAO gewährt wurde und die Raten fristgerecht entrichtet werden, ist der Ausschluss des Bieters nicht zulässig.

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 6 BVergG 2006

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