Zusammenfassung: Steuerrückstände können zwar das Fehlen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters indizieren; sofern aber eine Zahlungserleichterung iSd § 212 BAO gewährt wurde und die Raten fristgerecht entrichtet werden, ist der Ausschluss des Bieters nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 6 BVergG 2006