Art 2 Abs 1 RL 2004/17/EG ; Art 1 Abs 9 RL 2004/18/EG
Der VKS beantragt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Frage, ob Aufträge einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung vom Geltungsbereich der Sektorenrichtlinie umfasst sind, wenn Maßnahmen zur Verhinderung der Querfinanzierung zwischen den im Wettbewerb ausgeübten Tätigkeiten und den wettbewerbsfreien Tätigkeiten gesetzt wurden.