Der telos des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Vergabeverfahren besteht nicht darin, wirtschaftliche Fehlbeurteilungen des Bestbieters bei der Bestimmung des Bestpreises nachträglich zu berichtigen.
OGH 9.5.2007, 7 Ob 269/06v
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Der telos des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Vergabeverfahren besteht nicht darin, wirtschaftliche Fehlbeurteilungen des Bestbieters bei der Bestimmung des Bestpreises nachträglich zu berichtigen.
OGH 9.5.2007, 7 Ob 269/06v
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