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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/20ZVB-LSK 2006, 79 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Da ein auf die Wahl einer unrichtigen Faxnummer zurückzuführender verspäteter Erhalt der Zuschlagsentscheidung dem Gebot der gleichzeitigen Übermittlung zuwiderläuft, ist eine amtswegige Aufhebung der Zuschlagsentscheidung erforderlich.

Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 1 BVergG 2002

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