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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/11ZVB-LSK 2006, 41 - 42 Heft 2 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Die Verlesung eines falschen Werts bei der Angebotsöffnung ist als unbehebbarer Mangel zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002

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