Zusammenfassung: Die zulässige Beantragung der Feststellung der Rechtswidrigkeit setzt einen Antrag auf Nichtigerklärung des Widerrufs voraus.
Rechtsgrundlagen: § 168 Abs 3 BVergG 2002; § 105 BVergG 2002
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die zulässige Beantragung der Feststellung der Rechtswidrigkeit setzt einen Antrag auf Nichtigerklärung des Widerrufs voraus.
Rechtsgrundlagen: § 168 Abs 3 BVergG 2002; § 105 BVergG 2002
Schlagwörter: