Zusammenfassung: Die nachträgliche Einführung gewichteter Subkriterien steht mit dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot nicht in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 20 Z 19 lit b BVergG 2002
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Zusammenfassung: Die nachträgliche Einführung gewichteter Subkriterien steht mit dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot nicht in Einklang.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 20 Z 19 lit b BVergG 2002
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