§ 52 Abs 2 BVergG; § 67 Abs 2 BVergG
Trotz fehlender Eignungsnachweise in den Ausschreibungsunterlagen und der Ausschreibungsbekanntmachung ist der Auftraggeber zur Einforderung der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Jahre legitimiert.
§ 52 Abs 2 BVergG; § 67 Abs 2 BVergG
Trotz fehlender Eignungsnachweise in den Ausschreibungsunterlagen und der Ausschreibungsbekanntmachung ist der Auftraggeber zur Einforderung der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Jahre legitimiert.