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Zuständigkeit des Bundesvergabeamts zum Abspruch über den Ersatz der Pauschalgebühr

VergaberechtZVB 2005/67ZVB 2005, 204 - 206 Heft 7 und 8 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Die Überprüfung vergaberechtlicher Kostenersatzansprüche fällt in den Kompetenzbereich der Vergabebehörden; eine ausdrückliche Kompetenzzuweisung in den Materiengesetzen ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen: § 177 Abs 5 BVergG; § 74 Abs 2 AVG

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