Art 8 SK-RMRL
Der EugH stellt eine Vertragsverletzung Griechenlands durch eine unzulässige Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Sektorenbereich fest.
EuGH 02.06.2005, Rs C-394/02 (Kommission/Hellenische Republik)
Art 8 SK-RMRL
Der EugH stellt eine Vertragsverletzung Griechenlands durch eine unzulässige Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Sektorenbereich fest.
EuGH 02.06.2005, Rs C-394/02 (Kommission/Hellenische Republik)