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Hearings gelten grundsätzlich nicht als Verhandlungen - Prüfung und Beurteilung von Angeboten durch " hinreichend fachkundige" Person

VergaberechtZVB 2005/71ZVB 2005, 213 - 218 Heft 7 und 8 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Ein Hearing stellt keinen Ersatz für ein Verhandlungsverfahren dar. Auch die Angebotsprüfung im Rahmen der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen setzt eine hinreichende Fachkunde der prüfenden Person voraus.

Rechtsgrundlagen: § 96 Abs 2 BVergG 2002; § 16 Abs 3 BVergG 2002; § 90 Abs 1 BVergG 2002

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