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Zwingender Widerruf begründet Antragslegitimation eines ausgeschiedenen Bieters

VergaberechtWolfgang Pointner (Glosse)ZVB 2005/70ZVB 2005, 210 - 213 Heft 7 und 8 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Sofern die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung den Widerruf der Ausschreibung zur Folge hat, besitzt auch ein ausgeschiedener Bieter ein Antragsrecht.

Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 BVergG 2002; § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG

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