Die Gewährung von Schadenersatz setzt den Nachweis eines tatsächlichen und sicheren Schadens voraus.
EuG 17.03.2006, Rs T-160/03 (AFCon Management Consultants/Kommission)
Die Gewährung von Schadenersatz setzt den Nachweis eines tatsächlichen und sicheren Schadens voraus.
EuG 17.03.2006, Rs T-160/03 (AFCon Management Consultants/Kommission)