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Rechtsfolgen einer unangefochtenen Ausschreibungsberichtigung

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2005/36ZVB 2005, 111 - 113 Heft 4 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Die nachträgliche Ausschreibungswidrigkeit eines Angebots, das auf die unterlassene Anfechtung einer Richtigstellung der Ausschreibung zurückzuführen ist, erfordert die Ausscheidung des Angebots.

Rechtsgrundlagen: § 78 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002

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