Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht das Spannungsfeld zwischen umfangreichen verfahrensrechtlichen Rechtsbestimmungen und der gebotenen effizienten Ressourcennutzung im öffentlichen Vergabewesen und behandelt die Frage, inwieweit des Vergaberecht zur Qualitätssteigerung der Verwaltung beitragen kann.
Rechtsgrundlagen: § 21 BVergG 2002; § 135 BVergG 2002