Zusammenfassung: Ein Widerruf nach Ablauf der Angebotsfrist hat auch die Beseitigung eines vom Auftraggeber kundgemachten ex-lege-Widerrufs zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 105 BVergG 2002; § 100 Abs 2 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Ein Widerruf nach Ablauf der Angebotsfrist hat auch die Beseitigung eines vom Auftraggeber kundgemachten ex-lege-Widerrufs zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 105 BVergG 2002; § 100 Abs 2 BVergG 2002
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