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Erfordernis der Beachtung des Gesbr-Rechts bei Bietergemeinschaften zur Stellung eines Nachprüfungsantrags gemeinschaftsrechtskonform

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2005/102ZVB 2005, 319 - 320 Heft 11 v. 1.11.2005

Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG ; § 162 BVergG 2002; § 163 BVergG 2002; § 1175 ABGB

Die im nationalen Recht normierte Maßgeblichkeit der Willensbildungs- und Vertretungsbestimmungen für Gelegenheitsgesellschaften bei der Geltendmachung eines Nachprüfungsantrags durch eine Bietergemeinschaft steht mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang.

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