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Nachträgliches Ausscheiden von Angeboten verstößt gegen § 99 Abs 1 BVergG

VergaberechtMichael Etlinger (Glosse)ZVB 2005/101ZVB 2005, 315 - 318 Heft 11 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Die im konkreten Fall fehlende Auswirkung eines Angebotsmangels steht der Bejahung der Unbehebbarkeit nicht entgegen. Die Angebotsausscheidung nach der Zuschlagsentscheidung rechtfertigt die gesonderte Anfechtbarkeit der Ausscheidensentscheidung.

Rechtsgrundlagen: § 98 Z 8 BVergG 2002; § 20 Z 13 lit a sublit aa BVergG 2002; § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 99 Abs 1 BVergG

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