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Aktuelles - VKS Wien: Kein Widerruf bei mangelhafter Umschreibung der Zuschlagskriterien

VergaberechtFranz Pachner; Julia Hartlieb; Monika StiefZVB 2005/95ZVB 2005, 292 Heft 11 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Die VKS prüft, ob die unzureichenden Beschreibung der Zuschlagskriterien den Widerruf der Ausschreibung rechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 BVergG 2005

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