Zusammenfassung: Der Autor nimmt einen Bescheid des BVA, in dem dieses ausführte, dass der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch einen Subunternehmer nur aliquot, also in Ergänzung zur eigenen Leistungsfähigkeit erbracht werden könne, zum Anlass, um die seiner Meinung nach unzureichende Praxisbezogenheit in der Vergabekontrolltätigkeit aufzuzeigen.
Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 2 Z 2 BVergG 2002; § 98 BVergG 2002