Zusammenfassung: Auch in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung kann die Nichtigerklärung einzelner Regelungen der Angebotsunterlagen zulässigerweise beantragt werden.
Rechtsgrundlagen: § 174 Abs 2 BVergG 2002; § 20 Z 13 lit a sublit dd BVergG 2002
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