§ 864a ABGB; § 879 Abs 3 ABGB; ÖNORM B2110
In dem Beitrag wird eine Entscheidung des OGH besprochen, in der dieser die Sittenwidrigkeit vorformulierter Ausschreibungsbestimmungen ebenso wie eine Überprüfbarkeit von Ausschreibungskonditionen nach § 879 Abs 1 und 3 ABGB bejahte.