Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Stellenwert von ÖNORMEN in öffentlichen Straßenbau und Brückenbauausschreibungen und erläutert, welche Neuerungen in der ÖNORM B2117 durch die Richtlinie RVS 10.111 vorgenommen wurden. Modifikationen bestehen zB bei der Gewährleistung, den Zahlungsfristen, der Vertragsstrafe, dem Haftungsrücklass und der Leistungsfrist bei Schlechtwetter.