Zusammenfassung: Wenn ein Bauabschnitt einer Abwasserbeseitigungsanlage über eine eigene wasserrechtliche Bewilligung verfügt und selbstständig finanziell und technisch tätig ist, ist ein eigenständiges Bauwerk, auch wenn er Teil eines Gesamtkonzeptes ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG 1997; § 6 Abs 2, 3 BVergG 1997