vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - BVA, 20.12.2002, N-20/01-31

VergaberechtZVB-LSK 2003/59ZVB-LSK 2003, 140 Heft 5 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Es ist ein zwingender Grund für einen Widerruf wenn, auch nach Ablauf der Angebotsfrist, im Nachhinein Umstände auftauchen, die, wenn vorher bekannt, einen inhaltlich wesentlich andere Ausschreibung kreeiert hätten.

Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 1 BVergG 1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!