Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts wird nicht danach beurteilt, welche Aufgaben bereits bei der Errichtung dem Körper übertragen sind, sondern danach welche sie tatsächlich ausübt.
Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts wird nicht danach beurteilt, welche Aufgaben bereits bei der Errichtung dem Körper übertragen sind, sondern danach welche sie tatsächlich ausübt.