§ 60 Abs 7 Oö VergG; § 116 Abs 6 BVergG 1997
Säumnis einer Behörde kann nicht auf Grund eines in einem anhängigen Verfahren gestellten Antrages es mittels Bescheid zu beenden geltend gemacht werden.
VwGH 06.11.2002, 2002/04/0138
§ 60 Abs 7 Oö VergG; § 116 Abs 6 BVergG 1997
Säumnis einer Behörde kann nicht auf Grund eines in einem anhängigen Verfahren gestellten Antrages es mittels Bescheid zu beenden geltend gemacht werden.
VwGH 06.11.2002, 2002/04/0138