Zusammenfassung: Wenn die Punkte Referenzprojekt und personelle Ressourcen nicht näher präzisiert werden, dann stellen sie nicht Zuschlagkriterien, sondern nur Eignungskriterien dar.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 4 BVergG 1997; § 60 Abs 3, 7 BVergG 1997
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