§ 1 StVergG
§ 1 StVergG umfasst das öffentliche Beschaffungswesen, nicht jedoch den bloßen Verkauf von Waren durch einen öffentlichen Auftraggeber.
VwGH 09.10.2002, 2000/04/0018
§ 1 StVergG
§ 1 StVergG umfasst das öffentliche Beschaffungswesen, nicht jedoch den bloßen Verkauf von Waren durch einen öffentlichen Auftraggeber.
VwGH 09.10.2002, 2000/04/0018