Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Neugestaltung und insbesondere auch die Übergangsregelungen des Bundesvergaberechts 2002 untersucht. Als Ausgangspunkt nennt der Autor den Beitrag von Latzenhofer. Es wird sowohl die verfassungs - & gemeinschaftsrechtsgerechte Zuständigkeit des Rechtsschutzsystems untersucht als auch auf die anzuwendenen Gesetze eingegangen. Dies alles bei eingeleiteten, aber noch nicht anhängigen, und schon anhängigen Verfahren.