Zusammenfassung: Es wird das wichtigste des Landesgesetzes, das im Jahr 2003 in Kraft getreten ist, erläutert. Es wird unter anderem auch Bezug auf den Vorgänger dieses Gesetzes gemacht und vor allem die Neuheiten im Bereich des Rechtsschutzes, der Fristen und der Gebühren erwähnt. Weiters werden die Übergangsbestimmungen behandelt.
Rechtsgrundlagen: Art. 151 Abs 27 B-VG; Art. 14B Abs 3 B-VG; § 9 Oö VNG; § 18 OöVNG; § 20 Oö VNG; § 188 Abs. 1, 3 BVergG