Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Aufsatz, die Neuerungen im Vergaberecht durch das BVergG 2002. Diese sind großteils deshalb entstanden, da man sich in den Verhandlungen zwischen Bund und Länder an zwingende europäische Vorgaben halten musste und ein möglichst einheitliches Vergaberecht entwickeln wollte. Es wurden die Schwellenbereiche neu geregelt. Vom Bestbieterprinzip kann nur ausnahmsweise abgewichen werden. Auch der Rechtsschutz wurde anders gestaltet.