§ 53a Abs 2 BVergG; § 115 Abs 4 BVergG
Die Autoren nehmen in diesem Beitrag kritisch zum VfGH Erkenntnis vom 2.3.2002,B-1426/99-6 Stellung. Mit diesem Erkenntnis hat der VfGH die sechswöchige Frist des § 115 Abs 4 BVergG zur Stellung eines Nachprüfungsantrages nach Zuschlagserteilung als eine materiellrechtliche qualifiziert. Im Ergebnis bleibt es abzuwarten, ob der VwGH der Begründung des VfGH in dieser Sache folgen wird.