Zusammenfassung: Wenn das Errichten und Betreiben eines Mautsystems rein funktional gesehen wird, wird es vom BVA als nicht prioritäre Dienstleistung beurteilt. Bei nicht prioritären Dienstleistungen kann das BVA nur die Einhaltung der §§ 62, 63, 64 und 71 BVergG überprüfen. In dem vorliegenden Fall fällt die gesamte Leistung unter die CPC-Kategorie 91112, weshalb sie als nicht prioritäre Dienstleistung einzuordnen ist.