Zusammenfassung: Dieser Beitrag bespricht die Entstehung und die Zielrichtung des neu eingeführten § 146 StGB. Diese neue Strafbestimmung stellt jede Handlung im Vergabeverfahren wie z. B. die Angebotslegung unter Strafe, wenn sie auf einer rechtswidrigen Absprache beruht und den Auftraggeber veranlassen soll, ein bestimmtes Angebot auszuwählen.