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Neuer § 168b StGB: Vom Kartellmissbrauch zu den wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Vergabeverfahren

VergaberechtOStA Dr. Christian ManquetZVB 2002/84ZVB 2002, 217 - 221 Heft 7 und 8 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Dieser Beitrag bespricht die Entstehung und die Zielrichtung des neu eingeführten § 146 StGB. Diese neue Strafbestimmung stellt jede Handlung im Vergabeverfahren wie z. B. die Angebotslegung unter Strafe, wenn sie auf einer rechtswidrigen Absprache beruht und den Auftraggeber veranlassen soll, ein bestimmtes Angebot auszuwählen.

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