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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2002 - Verg 36/01 - Angebotsausschluss bei 15 minütiger Fristüberschreitung im Verhandlungsverfahren

VergaberechtRA Birgit BertZVB 2002/75ZVB 2002, 186 - 187 Heft 6 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Das OLG Düsseldorf hat die Angebotsfrist im Verhandlungsverfahren als Ausschlussfrist angesehen. Alle Angebot, die verspätet zugehen, sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter auszuscheiden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Angebot auf Grund einer mangelhaften technischen Ausstattung des Auftraggebers nicht rechtzeitig übersendet werden kann.

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