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Einrichtung des öffentlichen Rechts am Beispiel der Bestattung Wien GmbH

VergaberechtAss.-Prof. Dr. Brigitte Gutknecht, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität WienZVB 2002/64ZVB 2002, 152 - 155 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: In diesen Schlussanträgen eines Generalanwaltes am EuGH wird der Begriff der Einrichtung des öffentlichen Rechts bearbeitet. So ist der Begriff der Aufgaben im Allgemeininteresse gemeinschaftsrechtlich und nicht nach dem nationalen Recht auszulegen. Zu den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben gehört die Bestattung. Zusätzlich wird noch das Tatbestandselement der der Aufsicht über die Einrichtung und das der Aufgaben von nicht gewerblicher Art behandelt.

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