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Neue Vertragsnormen für Bauleistungen Allgemeine Bauvertrags-ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2117 für Verkehrswege und den Landschaftsbau

VergaberechtDr. Heimo Ellmer, Leiter der Abteilung Baunormung, Referent für Vergabewesen im Österreichischen NormungsinstitutZVB 2002/65ZVB 2002, 156 - 158 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden die Änderungen in der ÖNORM B 2110 und in der ÖNORM B 2117 besprochen. Die ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm ist die rechtliche Grundlage für Vertragsbestimmungen in Bauverträgen. Sie wurde im März 2002 neu aktualisiert herausgegeben.

Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110; ÖNORM B 2117

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