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WLVergG: Rechtzeitigkeit der Bekämpfung von Zuschlagskriterien

VergaberechtDr. Thomas Haunold, MA 63 der Stadt WienZVB 2002/43ZVB 2002, 109 Heft 4 v. 1.4.2002

Zusammenfassung: Wenn die Zuschlagskriterien nicht innerhalb der Frist des § 98 Z 2 WLVergG von einem nachgereihten billigerem Bieter bekämpft werden, kann in Folge auch die Zuschlagsentscheidung, die auf in der Ausschreibung bekannt gemachten Zuschlagskriterien beruht, nicht mehr bekämpft werde.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 2 WLVergG; § 48 Abs 2 WLVergG; § 98 Z 2 WLVergG

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