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Neue Erkenntnisse des VfGH zu Schwellenwerten

VergaberechtDr. Stephan Denk, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am VfGHZVB 2002/44ZVB 2002, 110 - 111 Heft 4 v. 1.4.2002

§ 6 Abs 1 BVergG 1997; § 1 Abs 4 KVergG 1994

Der VfGH hat es als gleichheitswidrig angesehen, dass es keinen spezifischen Rechtsschutz für die Unternehmer im Unterschwellenbereich gibt. Ebenso ist es gleichheitswidrig, dass die Vergabe von Baulosen, die einen bestimmten Wert nicht übersteigen, nicht dem Vergaberecht unterliegen.

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