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Irrelevanz von Unterpreisen in einzelnen Positionen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass diese Positionen nicht zur Ausführung gelangen werden?

VergaberechtMag. Alexander Latzenhofer, Stv Leiter der mit der Geschäftsführung von BVA und BVKK betrauten Abteilung des BWMAZVB 2002/27ZVB 2002, 71 - 72 Heft 3 v. 1.3.2002

Zusammenfassung: Vor dem Ausscheiden eines Angebotes wegen eines nicht nachvollziehbar zusammengesetzten Gesamtpreises muss der Auftraggeber nachprüfen, ob manche Positionen des betroffenen Angebotes überhaupt zur Ausführung gelangen werden. Tun sie das nicht, spielt ein geringer Preis dieser Positionen keine Rolle. Der Auftraggeber muss diese Positionen nachträglich ebenfalls aus allen anderen Angeboten herausrechnen.

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