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Feststellungsbescheid ist Voraussetzung für Nichterfüllungsschaden; Wahlpflicht zwischen Nichterfüllungsschaden und Angebotskosten

VergaberechtRA Dr. Matthias Öhler, RA Dr. Johannes Schramm MBLZVB 2002/5ZVB 2002, 10 - 15 Heft 1 v. 1.1.2002

Der OGH hat ausgesprochen, dass ein Feststellungsantrag nach § 113 Abs 3 BVergG die Voraussetzung für alle Schadenersatzansprüche von übergangenen Bietern ist. Die übergangenen Bieter haben sich in weiterer Folge zu entscheiden, ob sie den Nichterfüllungsschaden oder den Kostenersatz gemäß § 122 BVergG geltend machen. Verlangen sie in ihrem Klagebegehren beides, wird es dadurch unschlüssig.

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