Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, ob bei der Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung eine Überprüfung der Zuschlagskriterien durch ein Vorverfahren möglich ist. Der Autor beschreibt zur Darstellung dieses Rechtsproblems eine Entscheidung des Vergabekontrollsenats aus dem Jahr 2001. Dieser sieht keine Möglichkeit eines solchen Vorverfahrens. Untersucht wird auch die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die Mängel der Ausschreibung und die Möglichkeit einer Verbesserung bei einem mangelhaften Angebot.