Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, ob nach bereits erfolgter Zuschlagsentscheidung eine Bekämpfung von allfälligen Fehlern in der Ausschreibung möglich ist. Der Autor bezieht sich zur Darstellung dieser Rechtsfrage auf eine Entscheidung des Vergabekontrollsenates aus dem Jahr 2000. Erörtert werden die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Überprüfung der Zuschlagsentscheidung, sowie die Notwendigkeit einer Gewichtung der Zuschlagskriterien. Sind nämlich die Zuschlagskriterien nicht gewichtet, kann eine Zuschlagsentscheidung nachträglich nicht mehr überprüft werden.